Mittwoch, 19. Dezember 2012

Heizung RM4, Restladung, Finanzamt

Die Rm4 habe ich jetzt wieder zurückgeschickt, e-car supplies sendet mir eine weitere "Ersatzheizung".

Zwischenzeitlich habe ich Kontakt zu Bernd (e-cabrio.de) aufgenommen. Er hatte noch eine RM4- Heizung zuhause die er nicht benötigt hat. Danke Bernd.

Ich also die Heizung ausgetauscht, aufgefüllt und entlüftet, die Heizung aufheizen lassen, so ca. 1Stunde lang.
Nachgeschaut ob irgendwo etwas undicht ist, alles trocken.

Am nächsten Tag wieder nachgeschaut und..... es tropft!
Zwar nicht soviel wie die letzte "Ersatzheizung" aber ein Fleck am Boden ist schon wieder da.
Das kann´s doch nicht sein!
Im Moment weiß ich jetzt nicht was ich da noch machen soll.
Doch eine Benzin Standheizung einbauen?
Oder vielleicht wie Christian (pur-e Boxster) eine PTC- Heizung testen?
Ich muß mir das nochmals durch den Kopf gehen lassen.

Das Aufladen bei Minusgraden war auch nicht so erfolgreich. Der Manzanita - Lader bzw. die Batterien hatten die eingestellte Spannung zu früh erreicht.
Die E-Xpert-Pro Anzeige wies ein Defizit von -52AH aus. Das ist knapp ein Drittel der Leistung, ich sollte die Batterien wohl auch leicht temperieren.
Dazu habe ich mir einige Heizfolien, Temperaturschalter etc. bestellt. Wenn die da sind, ich hoffe vor Weihnachten, habe ich wieder was zu testen.
Solange bleibt der Audi jetzt leider in der Garage.

Das Finanzamt hat sich auch gemeldet. Gegen den ersten Steuerbescheid, der wie bei Michael (e-vw.blogspot.com) bei mir ankam, habe ich Einspruch eingelegt.
Jetzt soll ich den Einspruch zurück nehmen, weil:

"Maßgeblich für die Dauer der Steuerbefreiung und die Berechnung des konkreten Zeitraumes ist dabei das von der Zulassungbehörde mitgeteilte Datum der erstmaligen Zulassung.
Über eine im Ergebnis einer Umrüstung ggf. vorzunehmende Änderung diese Datums entscheidet die Zulassungsbehörde.
Da Ihrem Einspruch nach Aktenlage von Seiten des Finanzamtes nicht entsprochen werden kann, stelle ich Ihnen anheim diesen zurückzunehmen."

Die Zulassungsstelle kann, und will die Erstzulassung nicht ändern. Das ist verständlich.
Nur, warum gibt das Finanzamt ab Änderungsdatum einen 50%igen Rabatt auf die normale Steuer?

Wenn ein Katalysator in ein Fahrzeug eingebaut wird, der zugelassen ist, der die Emmisionsklasse verringert, wird doch auch ab amtlich festgestelltem Änderungsdatum ein gewisser "Nachlass" vom Finanzamt gewährt.

Hier ist was faul, aber ich gebe dazu keine Ruhe.

8 Kommentare:

  1. Hallo Achim,

    Wenn du willst, kann ich Dir eine mitbestellen..?!
    http://www.evsource.com/tls_heaters.php
    Mathieu

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  2. Hallo Achim,
    ich hätte auch noch eine Heizung aus eimen Durchlauferhitzer, die könnte ich Dir kostenlos vermachen. Heiko Fleck nimmt Heizelemente aus Spülmaschinen oder so. Da Du ja schon alles fertig hast, würde ich das nicht vollständig umbauen. PS: Meine Batterieheizung hat bei einem Probelauf nun Rauchzeichen von sich gegeben. Warum weis ich noch nicht. Es ist halt nicht einfach...
    Christian

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  3. Bei mir liegt auch noch so ein Heizelement aus einer
    alten Privileg (innen wohl AKO) Waschmaschine rum.
    Das wollte ich mal in der Praxis testen.
    Die sind in den letzten Jahren in sehr vielen Waschmaschinen drin.
    (Mal bei einem befreundeten Elektrogeschäft nachfragen, das Zeug wird
    reihenweise entsorgt, ist aber auch neu nicht sehr teuer, so ab 30 Euro)

    etwa so sehen die Dinger aus:

    http://www.ebay.de/itm/AEG-Heizung-Durchlauferhitzer-Bleckmann-Geschirrspuler-Favorit-100-OK-TOP-/150962291877?pt=DE_Elektronik_Computer_Haushaltsger%C3%A4te_Geschirrsp%C3%BCler_MW&hash=item23260dc4a5

    die haben meist 1500 bis 2000W an 220V, nachdem Du davon eh nicht weit
    weg bist sollten da immer noch gut 3/4 der Leistung rauskommen,
    ein Übertemperaturwächter ist da auch dran, aber das normale
    Ein-Aus-Schalten sollte dann per IGBT oder so erfolgen.
    Pumpen gibts im Standheizungs-Zubehör oder auch im Tuning-Bereich
    zum Roller extrem-tuning. Ich denke, Du wirst für den Audi aber
    mindestens 3kW an Heizleistung brauchen damits Spass macht.
    Also zwei Stück in Reihe.

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  4. @Mathieu,
    danke für das Angebot, im Moment habe ich noch keinen richtigen Plan wie ich den Wagen elektrisch, in Verbindung mit Wasser, auf Temperatur bringe.
    Ansonsten müsste ich den Heizungskasten ausbauen und testen wie ich die PTC- Heizung, nach Ausbau des Wärmetauschers, dort unterbringen kann.

    @Christian,
    zu dem Thema hatte ich mich schon mit Heiko unterhalten.
    Für die Durchlauferhitzer bräuchte ich aber dann noch ein Gehäuse, einen Ausgleichsbehälter und eine Pumpe. Dazu schien mir eben die RM4 als vorteilhaft, denn hier ist alles beisammen.
    Übrigens benutzt auch Heiko in einigen seiner Umbauten Diesel Standheizungen, vielleicht ist das auch für mich die "bessere" Wahl.
    Ich hoffe dass Du den Fehler bei Deinen PTC´s findest.

    @vehikelfranz,
    diese Heizungen sollen ja nicht schlecht sein, aber die Unterbringung ist eher schwierig. Und mit den 4Kw von der RM4 bin ich bei Aussentemperaturen von -10°C und dem relativ grossen Raum des Audi schon am unteren Limit.
    Je mehr ich darüber grüble wird es wohl eher eine Standheizung werden die aber auch untergebracht werden will.

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  5. Hallo Achim,
    wenn Du auf das Label "100% Elektroauto" verzichten kannst, dann würde ich Dir auch zu einer "normalen" Standheizung raten.
    Wir merken im Winter einen deutlichen Anstieg im Verbrauch und der liegt definitiv an der Heizung.
    Ohne Heizung haben wir bei ordentlichen Minusgraden einen Mehrverbrauch von ca. 5-10%.
    Mit Heizung kommt es auf die gefahrene Strecke und evtl. Pausen (z.B. Stau) an, aber das kann auch mal auf +40-50% gehen!
    Das bedeutet ein Drittel Reichweite weniger oder frieren :-)
    Macht uns nichts aus, da unsere Reichweite locker reicht, aber sollte man einkalkulieren.

    Bei Minusgraden laden wir nur noch mit einer Zellenheizung. Das ist uns einfach sicherer und schont die Zellen.
    Unser Heizteppich unter den Zellen bringt selbst bei -15°C die Temperatur in der Batteriebox auf mindestens +5°C, eher +15°C.

    MES-DEA empfiehlt ein Wasser Glykol Gemisch im Verhältnis 1:1.
    Wir haben das gleiche Glycol in unserer RM4 wie in unserer Solarthermieanlage.
    Damit läuft es bisher reibungslos.

    Beim Finanzamt habe ich mit dem dortigen Chef telefoniert.
    Es ist so, dass die erstmalige Zulassung als Elektrofahrzeug als Datum gilt und das ist bei uns 2009 gewesen, nicht 1999. Das wurde dort auch eingesehen.
    Ich meine, ich habe denen den neuen Fahrzeugschein in Kopie gesendet, in das Umbaudatum steht, bin mir aber nicht sicher.

    Wenn die sich darauf einlassen, dann gelten für Dich 10 Jahre Steuerfreiheit, denn die Gesetzesnovelle sieht vor das alle Fahrzeuge ab Mai (?) 2012 rückwirkend davon profitieren.

    Gruß,
    Michael

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    1. Hallo Achim,

      vor vier Wochen habe ich meinen Landrover Serie III (Bj. 1984) als E - Auto zugelassen. Leider hatte ich keinerlei Chance, dem Finanzamt klarzumachen, dass das Auto mit dem Umbau auf Elektroantrieb nun für 10 Jahre steuerfrei ist. Ich zahle aktuell 65,- € Steuern pro Jahr und bin neugierig, wie sich die Geschichte bei Dir entwickelt.

      Viele Grüße
      Jens

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  6. Hallo Michael,
    im letzten Absatz schreibst Du von einer Gesetzesnovelle, hast Du dazu evtl. einen Link oder kennst Du den Namen und das Datum.

    Gruß
    Achim

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  7. Hallo Achim,

    § 3d KraftStG Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
    http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3d.html

    Evtl. dazu interessant:
    http://www.jusline.de/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=32997
    Ab Punkt 11 wird es interessant, steht dort u.a.:
    "Die Beschränkung der Steuerbefreiung auf technische Verbesserungen, die nach der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs erfolgen, entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers."

    In meiner Argumentation habe ich das so interpretiert:
    Der Gesetzgeber fördert hier die nachträgliche technische Verbesserung, was in deinem Fall erfüllt sein sollte :-)
    Somit gilt als Datum der Tag, an dem das Fahrzeug erstmalig die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt hat und von dort an zehn Jahre lang.

    Gruß,
    Michael

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